Als lineare Abschreibung bezeichnet man eine Abschreibungsmethode, die häufig angewandt und bei der ein Wirtschaftsgut in jeweils gleich bleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben wird. Die Bemessungsgrundlage, die sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie den Erwerbsnebenkosten zusammensetzt, wird gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt. Wird also beispielsweise ein Computer im Wert von 2.400 Euro erworben und ausschließlich beruflich genutzt, so ist bei einer dreijährigen Nutzungsdauer und linearer Abschreibung wie folgt zu rechnen. Zunächst ist der jährliche Abschreibungssatz zu ermitteln. Dieser beträgt bei einer dreijährigen Nutzungsdauer 33,34 Prozent (100 Prozent geteilt durch drei Jahre). 33,34 Prozent von 2.400 Euro sind 800 Euro, sodass sich für jedes der drei Nutzungsjahre des Computers eine Abschreibung von 800 Euro ergibt. Eine lineare Abschreibung kommt sowohl für bewegliche als auch für abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter und für unbewegliche Wirtschaftsgüter infrage. Häufig kann der Steuerpflichtige bei beweglichen Wirtschaftsgütern wählen, ob er linear und degressiv abschreibt.