Letzte Programmänderung: 30.01.2025
Programm folgt dem Programmablaufplan 2025 (PAP) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 14.01.2025.
Der Grundfreibetrag ist ein Teil Ihres Einkommens, auf das Sie keine Steuern zahlen müssen. Er ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Dieser Freibetrag ergibt sich aus dem errechneten Existenzminimum für ein bestimmtes Jahr und bezweckt, dass Steuerpflichtige für ihren notwendigen Lebensunterhalt aufkommen können.
Da sich äußere Faktoren wie die Inflation und die daraus resultierende Erhöhung der Kosten für Wohnung, Energie, Kleidung und Nahrungsmittel auswirken, muss das Existenzminimum – und somit auch der Grundsteuerfreibetrag – jedes Jahr neu berechnet werden. Für das Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 Euro. Für 2026 soll er 12.348 Euro betragen. Liegt Ihr Einkommen unter oder genau bei diesem Betrag, ist es steuerfrei. Wie sich der jährliche Steuerfreibetrag in den letzten Jahren entwickelt hat, sehen Sie in folgender Tabelle:
Jahr | Grundfreibetrag |
---|---|
2025 | 12.096 € |
2024 | 11.784 € |
2023 | 10.908 € |
2022 | 10.347 € |
2021 | 9.744 € |
2020 | 9.408 € |
2019 | 9.168 € |
Wer hat Anspruch auf den Grundfreibetrag? Jede steuerpflichtige Person hat Anspruch auf den Grundfreibetrag. Dazu zählen:
Den Grundfreibetrag müssen Sie nicht gesondert beantragen. Dieser wird entsprechend Ihrer Steuerklasse entweder von Ihrem Arbeitgeber für Sie eingehalten oder bei Abgabe Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt automatisch mit berücksichtigt. Zudem müssen Sie den Grundfreibetrag in Ihrer Steuererklärung nicht gesondert erwähnen.
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