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Aktienoptionen

Aktienoptionen
Eine Aktionsoption räumt die Chance ein, ein Aktienpaket zu einem bestimmten Übernahmepreis zu kaufen. Inzwischen ist es üblich, dass Unternehmen Aktionoptionen des eigenen Hauses an ihre Arbeitnehmer als einen Teil ihrer Entlohnung weitergeben. Durch diese Strategie sollen die Arbeitnehmer zusätzlich motiviert werden, zum Erfolg der Firma beizutragen, damit der tatsächliche Aktienwert über die Summe, die in der Option fixiert ist, möglichst deutlich hinaussteigt. Auf diese Weise vergrößert sich die Rendite des Arbeitnehmers, wenn dieser die Option nutzt und die Wertpapiere anschließend zu einem höheren Wert weiter verkaufen kann.
Grundsätzlich sind Aktienoptionen entweder 'handelbar' oder 'nicht handelbar'. Dies bedeutet, die Option kann weiterverkauft werden oder muss gehalten werden. Erzielt der Arbeitnehmer durch eine nicht handelbare Option eine Rendite (einen geldwerten Vorteil durch die Differenz von Verkaufswert und Optionswert), so gilt diese als Arbeitsentgelt und wird deshalb von der Lohnsteuer erfasst. Der Bundesfinanzhof war diesbezüglich maßgeblich, denn dieser sprach sich für eine Besteuerung der Einlösung nicht handelbare Aktienoptionen aus. Da dieser Schritt nur dann passiert, wenn der Optionswert unter dem augenblicklichen Tageswert liegt, geht damit also eine Besteuerung eines verbilligten Aktienbezugs einher. Daraus folgt, dass die bloße Gewährung der Option durch den Arbeitgeber keine Steuerpflicht nach sich zieht.
Handelbare Optionen unterscheiden sich diesbezüglich, weil dem Arbeitnehmer schon in dem Moment sein Arbeitsentgelt zufließt, in dem er die Option erhält, da er diese direkt weiterverkaufen könnte. Als sogenannter 'Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils', der für die steuerliche Behandlung maßgeblich ist, gilt der Tag, an dem die Option aus dem Depot des Unternehmens ausgebucht wurde.

Praxistipp: Möchte man die eigene Steuerlast verringern, sollte man die Optionen bei niedrigem Aktienkurs nutzen.