Erhält ein Amateursportler von seinem Verein finanzielle Leistungen, so sind diese Einnahmen steuerpflichtig. Eine steuerfreie Erstattung von Aufwand durch eine Aufwandsentschädigung ist nur möglich, wenn der Amateursportler die Aufwendungen - wie beispielsweise Reisekosten - konkret nachweist. Pauschale Kostenerstattungen sind dagegen steuerpflichtig.
Praxistipp: Fallen Aufwendungen an, sollten diese konkret aufgelistet werden - bei Reisekosten zum Beispiel unter Angabe des Tages und des Grundes der Reise sowie aller einzelnen Kosten.