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Amateursportler

Erhält ein Amateursportler von seinem Verein finanzielle Leistungen, so sind diese Einnahmen steuerpflichtig. Eine steuerfreie Erstattung von Aufwand durch eine Aufwandsentschädigung ist nur möglich, wenn der Amateursportler die Aufwendungen - wie beispielsweise Reisekosten - konkret nachweist. Pauschale Kostenerstattungen sind dagegen steuerpflichtig.

Praxistipp: Fallen Aufwendungen an, sollten diese konkret aufgelistet werden - bei Reisekosten zum Beispiel unter Angabe des Tages und des Grundes der Reise sowie aller einzelnen Kosten.


Siehe hierzu auch: Reisekostenerstattung