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Anrechnungsverfahren

Das Anrechnungsverfahren wurde genutzt, wenn es um die Veranlagung von Kapitalgesellschaften zur Körperschaftssteuer geht. Angewendet wurde das Anrechnungsverfahren, um zu verhindern, dass es zu einer Doppelbesteuerung der Kapitalgesellschaft sowie des Anteilseigners kam. Genutzt wurde das Anrechnungsverfahren bis zum Jahre 2001 und wurde dann durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt.
Beim Anrechnungsverfahren wurde die Körperschaftsteuer, die in ausgeschütteten Gewinnanteilen wie beispielsweise Dividenden enthalten ist steuerlich berücksichtigt. Hierzu wurde die im Anteil des Gewinns enthaltende Körperschaftssteuer dem Anteilseigner bzw. Aktionär wieder zugerechnet. Dadurch wurde die im Gewinnanteil enthaltende Körperschaftssteuer quasi eliminiert. Der um die Körperschaftssteuer vermehrte Gewinn wurde dann im Rahmen der Einkommenssteuerberechnung berücksichtigt.

Praxistipp: Das seit 2001 angewendete Halbeinkünfteverfahren dient auch zur Eliminierung der im Gewinnanteil enthaltenden Körperschaftssteuer. Dabei wird die Körperschaftssteuer von 25 Prozent direkt durch die kapitalausschüttende Gesellschaft an das Finanzamt abgeführt.