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Ausbildungsbeihilfen

Zu den Ausbildungsbeihilfen gehört insbesondere das BAföG, wobei solche Ausbildungsbeihilfen immer steuerfrei sind. Dies gilt auch für aus öffentlichen Kassen bezahlte Erziehungsbeihilfen und Studienzuschüsse. Dagegen unterliegen Unterhalts-, Schul- und Studiengelder, welche auf freiwilliger Basis bzw. aufgrund einer Rechtspflicht die freiwillig begründet ist gezahlt wurden der Einkommenssteuer. Voraussetzung hierfür ist, dass der Geber nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dies ist zum Beispiel bei Gebern die im Ausland beheimatet sind der Fall.

Praxistipp: Ausländische Studenten bzw. Praktikanten, die in Deutschland wohnen und an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, von Angehörigen aus dem Ausland finanzielle Zuwendungen, so müssen diese nicht versteuert werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Grund des Aufenthalts ausschließlich der Besuch einer Schule ist und er auf die Zuwendungen angewiesen ist.