Die Auskunftspflicht entsteht auf Grund verschiedener Gesetze. Dazu gehören das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke, die Abgabenordnung, die Strafprozessordnung, das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Baugesetzbuch und nicht zuletzt das BGB, in dem sich gleich mehr als ein halbes Dutzend Paragrafen auf die Auskunftspflicht in verschiedenen Zusammenhängen beziehen.
Die Regelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz besagen, dass der Staat das Recht auf die zwangsweise Durchsetzung seiner Rechte auf Auskunft hat. Dabei können sich die Behörden, in der Regel wird das das Finanzamt sein, verschiedener Hilfsmittel bedienen. Im einfachsten Fall wird ein Bußgeld für verweigerte Auskünfte verhängt. Aber auch die so genannte Ersatzvornahme und die Erzwingungshaft sind Hilfsmittel, mit denen eine gesetzlich zustehende Auskunft verlangt werden kann. Besonders häufig kommt die Erzwingungshaft, kurz auch Zwangshaft genannt, im Zusammenhang mit der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung über eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit zum Einsatz.
Mit dem Paragrafen 93 der Abgabenordnung wird jeder Steuerpflichtige konfrontiert. Er regelt nämlich, welche Angaben das Finanzamt im Zusammenhang mit der Steuererklärung von juristischen und natürlichen Personen fordern kann. Sie trifft nicht nur den Steuerpflichtigen selbst, sondern auch Dritte, die als Beteiligte in ein Steuerverfahren eingebunden sind. Darunter fallen nicht nur Steuerberater, sondern unter Umständen auch Unternehmen und Behörden, von denen der Steuerpflichtige Zahlungen erhalten hat.
Bei der Auskunftspflicht sollte man gewissenhaft sein und mitarbeiten, da man ansonsten ein Bussgeld riskiert. Bei der Vernachlässigung von Auskunftspflichten gegenüber staatlichen Stellen kann die Auskunft sogar über eine Haftanordnung erzwungen werden.