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Auslandsvermögen

Ist eine Person in der Bundesrepublik Deutschland ansässig, gilt er steuerrechtlich als Inländer. Damit unterliegt sein Auslandsvermögen nicht der regulären, laufenden Besteuerung. Allerdings sind Schenkung oder Erbschaft Gründe für eine Steuerpflicht. Deshalb muss auch Auslandsvermögen von Bundesbürgern mit Erbschafts- oder Schenkungssteuer belegt werden, falls keine Freistellung auf Basis eines Doppelbesteuerungsabkommens gilt.