Barlohnumwandlung bzw. Gehaltsumwandlung bedeutet die Umwandlung von Lohn oder Gehalt in steuerbegünstigte Zuschüsse auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zu den Aufwendungen für die Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung steuerbegünstigte Zuschüsse für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zahlen. Als Gehaltsumwandlung gilt auch die verbilligte oder unentgeltliche Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (z.B. bei Mitarbeitern von Verkehrsbetrieben). Außerdem kann seit dem 01.01.2002 Barlohn bzw. Gehalt in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden.
Praxistipp: Die Gehaltsumwandlung führt nur zu einem Steuervorteil und einer Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge, wenn der Arbeitgeber die Sachleistungen nicht anstatt eines Teils des vereinbarten Gehalts, sondern zusätzlich zum bereits geschuldeten Gehalt bzw. Lohn gewährt.