Beiträge, die in einen Bausparvertrag eingezahlt werden, gelten nicht mehr als Sonderausgaben. Im Jahr 1996 wurde festgelegt, dass Bausparen ausschließlich mittels Wohnungsbauprämie gefördert wird. Mit Inkrafttreten dieser Regelung verwehrt der Gesetzgeber die Möglichkeit des Sonderausgabenabzuges.