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Biersteuer

Nach dem Biersteuergesetz definiert sich die Biersteuer als Verbrauchssteuer. Aufgrund des Stammwürzgehaltes des Bieres errechnet sich die Gesamtsteuer in Grad Plato. Pro Hektoliter wird in der Regel 0,787 EUR je Grad Plato berechnet. Zwölf Grad Plato ist das durchschnittliche Stammwürzgehalt. Somit ergibt sich in den meisten Fällen ein Steuersatz von 9,44 Hektoliter. Kleineren Brauereinen gewährt man einen niedrigen Steuersatz. Je nach Kapazität ergeben: Kapazität maximal 5.000 hl:50 %, 10.000 hl 60 %, 20000 hl 70 % und 40000 hl 75 %.

Praxistipp: Im Falle von verschiedenen einzelnen Brauereien zählt der Gesamtausstoß.


Siehe hierzu auch: Verbrauchssteuer