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Branntweinsteuer

Die Branntweinsteuer zählt zur Kategorie der Verbrauchssteuern und fließt in vollem Maße dem Bund zu. Die Regelungen zur Branntweinsteuer finden sich im Branntweinsteuergesetz. Alkohol, der in Deutschland erzeugt wird, muss ausgenommen von Korn, Wein und Obst bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abgeliefert werden. Diese verkauft den Branntwein anschließend mit einem Steuersatz von 1.303 EUR je Hektoliter Alkohol.
Ein Branntweinaufschlag von etwa 1.200 EUR je Hektoliter wird bei der Veräußerung von Branntwein erhoben, der aus Korn, Obst oder Wein gewonnen wurde. Für Alkohol, welcher vom Ausland importiert wird, gilt ein Monopolausgleich in Höhe von etwa 1.200 EUR je Hektoliter.

Praxistipp: Keine Branntweinsteuer wird für Alkohol erhoben, welcher ins Ausland ausgeführt wird. Ebenso ist der Branntwein von der Branntweinsteuer befreit, der alternativ zum Beispiel als Essig oder Treibstoff verwendet wird.