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Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof ist das höchste deutsche Gericht ('Bundesgericht') in Steuersachen. Er hat seinen Sitz in München. Die Senate des Bundesfinanzhofs haben die Aufgabe, Revisionsentscheidungen zu überprüfen. Ein Senat besteht dabei aus fünf Richtern. Beschlüsse können allerdings schon von drei Richtern gefasst werden.
Das höchste Organ des Bundesfinanzhofs ist der Große Senat, der aus dem Präsidenten sowie sechs Richtern und je einem Abgesandten von allen an der Entscheidung beteiligten Senaten besteht. Einberufen wird der Große Senat stets dann, wenn die einzelnen Senate zuvor voneinander abweichende Urteile gesprochen haben. Aktiv werden muss der Große Senat zudem auch dann, wenn Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung vorliegen und wenn sein Urteil zur Absicherung einer einheitlichen Rechtsprechung sowie zur Fortentwicklung des Rechts unabdingbar ist.
In Steuerfragen haben die Finanzgerichte der einzelnen Bundesländer die Aufgabe der erstinstanzlichen Rechtsprechung. Aus diesem Grund verfügt auch jedes Bundesland über wenigstens ein Finanzgericht. Sollte die Entscheidung zur Revision zugelassen werden, kann eine Entscheidung in Steuerfragen in zweiter Instanz dem Bundesfinanzhof zur Kontrolle vorgelegt werden. Die Finanzgerichte der Bundesländer bestehen aus einem Präsidenten, einem Vorsitzenden sowie weiteren Richtern. Die Senate der Finanzgerichte sind mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Die ehrenamtlichen Richtern haben allerdings bei Beschlüssen und Vorbescheiden kein Mitwirkungsrecht.