MehrNetto.de - Steuerlexikon


Computer/ Arbeitgebergeschenk

Für den Fall, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Computer oder zugehörige Geräte wie Drucker unentgeltlich überlässt, so wird für dieses Geschenk eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent berechnet. Für den Fall, dass die betreffenden Geräte bereits gebraucht und abgeschrieben sind, entfällt die Berechnung einer Lohnsteuer.

Praxistipp: Sollte der Arbeitnehmer einen für dienstliche Zwecke überlassenen Computer auch privat nutzen, besteht hierfür keine Lohnsteuerpflicht.