Die Einkommenssteuer für Steuerpflichtige ermäßigt sich um 300 EUR, falls er mindestens 20 Stunden im Monat freiwillige Arbeit leistet. Hierunter zählen alle Tätigkeiten im Auftrag einer nationalen juristischen, öffentlich-rechtlichen Person oder in einer Einrichtung, die behinderte, alte oder kranke Personen freiwillig betreut.