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Eigenleistung

Werden bei der Herstellung beziehungsweise beim Ausbau von Immobilien Eigenleistungen erbracht, so können diese steuerlich nicht als Ausgaben berücksichtigt werden, auch wenn sie den Wert der betreffenden Immobilie steigern. Eigenleistungen erhöhen somit nicht die Herstellungskosten einer Immobilie.