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Einkommensteuertabellen

Die Einkommenssteuerschuld jedes Steuerpflichtigen wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens berechnet. Hierzu bedient sich das Finanzamt amtlicher Einkommenssteuertabellen. Für getrennt veranlagte Eheleuten oder ledigen Personen gilt die Grundtabelle. Werden die Ehegatten gemeinsam veranlagt, bildet die Splittingtabelle die Basis zur Berechnung der Einkommenssteuerschuld insgesamt.