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Einkommensteuertarif

Der Einkommensteuertarif - der Steuersatz in %, der auf das steuerpflichtige Einkommen erhoben wird - entwickelt sich progressiv entsprechend dem steuerpflichtigen Einkommen: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Steuersatz. Einkommen im Rahmen des Existenzminimums von 7 664 EUR sind als sogenannter 'Grundfreibetrag' steuerfrei. Der Einkommensteuertarif für Einkommen über 7 664 EUR steigt von 15 % als Eingangssteuersatz bis auf aktuell 42 % als Spitzensteuersatz bzw. 45 % als sogenannte 'Reichensteuer' für Einkommen über 250 000 EUR.
Der Einkommensteuertarif hat sich seit dem Jahr 2003 wie folgt entwickelt:
- 2003 betrug der Eingangssteuersatz19,9 %, der Spitzensteuersatz 48,5 %, der Grundfreibetrag 7 235 EUR
- 2004 wurde der Eingangssteuersatz auf 16 %, der Spitzensteuersatz auf 42 % gesenkt, der Grundfreibetrag auf 7 664 EUR angehoben
- 2005 wurde der Eingangsteuersatz weiter auf 15 % gesenkt, der Spitzensteuersatz bleibt mit 42 % unverändert ,ebenso der Grundfreibetrag von 7 664 EUR
- 2006 blieben alle Werte unverändert
- 2007 wurde die 45 %ige 'Reichensteuer' für steuerpflichtige Jahreseinkommen über 250 000 EUR eingeführt, alle anderen Werte blieben unverändert.
Ab dem 01.01.2008 gilt die Regelung für Einkommen über 250 000 EUR auch für Gewinneinkünfte, und somit auch für die Einkünfte von Selbstständigen und Freiberuflern.


Siehe hierzu auch: Einkommensteuervorauszahlungen, Zu versteuerndes Einkommen