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Ergänzungsbilanz

Eine Ergänzungsbilanz kann im Zusammenhang mit der steuerlichen Bilanzierung einer Personengesellschaft notwendig werden. Sie erfasst Wertkorrekturen gegenüber den Ansätzen in der Steuerbilanz der Gesellschaft, die nur einen einzelnen Gesellschafter betreffen. Anlässe für die Erstellung von Ergänzungsbilanzen sind beispielsweise der Wechsel eines Gesellschafters, der Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine bereits bestehende Personengesellschaft, der Übergang von Vermögen einer Kapital- auf eine Personengesellschaft bei Umwandlung oder die Einbringung eines Betriebes, eines Teilbetriebes oder eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft. Auch die Inanspruchnahme von personenbezogenen Steuervergünstigungen durch einzelne Gesellschafter kann die Erstellung einer Ergänzungsbilanz erforderlich machen. Die in der Praxis häufigsten Fälle sind Veräußerungen von Beteiligungen an Personengesellschaften, da der Kaufpreis, den der erwerbende Gesellschafter zahlt, dabei in der Regel höher ist als das Kapitalkonto des Gesellschafters, dessen Beteiligung er erwirbt. Ergänzungsbilanzen sind erst aufzulösen, wenn keine Mehr- oder Minderbeträge mehr bestehen beziehungsweise wenn das betreffende Wirtschaftsgut nicht mehr im Gesamthandvermögen der Gesellschaft verbleibt oder der betreffende Gesellschafter, für den die Ergänzungsbilanz geführt werden musste, aus der Gesellschaft ausscheidet. Die Ergänzungsbilanz ist von der Sonderbilanz insofern abzugrenzen, als Letztere das Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters erfasst, während die Ergänzungsbilanz die Mehr- oder Minderbeträge im Vergleich zur Steuerbilanz der Gesellschaft darstellt.