Zusätzlich zur gesetzlich festgeschriebenen normalen Abschreibung können Sonderabschreibungen, auch erhöhte Abschreibungen genannt, zur Anwendung kommen. Hierfür ist allerdings die lineare, normale Abschreibung Voraussetzung. Als Ausnahme gilt die Ansparabschreibung, bei der eine degressive Abschreibung erlaubt ist. In manchen Fällen können erhöhte Abschreibungen schon bei entsprechenden Anzahlungen durchgeführt werden. Das wird beispielsweise in privaten Krankenhäusern der Fall sein, in denen Anzahlungen auf Anlagevermögen zu leisten sind. Sonderabschreibungen gelten auch für Unternehmen des Erz- und Kohlebergbaus. Es existiert ein besonderer Katalog, in dem alle förderwürdigen Industriezweige, infrage kommenden Unternehmen und Gebäude aufgeführt sind. Die in der Praxis gebräuchlichste Sonderabschreibungsart stellt die Ansparabschreibung dar. Kleine und mittlere Betriebe können mit ihrer Hilfe schon vor dem Kauf eines Wirtschaftsgutes eine entsprechende Rücklage bilden, die sich Gewinn mindernd auswirkt.