Unter Factoring wird der Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an einen Factor-Unternehmer verstanden, und zwar vor deren Fälligkeit. Factoring soll drei Funktionen erfüllen: Beschaffung zusätzlicher liquider Mittel, Weitergabe des Ausfallrisikos (Delkrederefunktion) und die Dienstleistungsfunktion (Forderungsmanagement). Generell wird zwischen echtem und unechtem Factoring unterschieden.
Echtes Factoring: Hierbei tritt der Verkäufer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen an den Factor ab. Dieser übernimmt auch das Ausfallrisiko (Delkrederefunktion) und verzichtet auf einen Regressanspruch. Er wird dabei aber nicht unternehmerisch tätig, wodurch ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Von Seiten des Forderungsverkäufers kann keine Berichtigung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage vorgenommen werden.
Unechtes Factoring: Bei diesem Verfahren bleibt der Verkäufer Inhaber der Forderung. Es besteht jedoch von Seiten des Factors ein Regressanspruch gegenüber dem Forderungsverkäufer. Durch den Verkauf der Forderung erhält der Verkäufer einen Kredit, weswegen der Vorgang nicht nur stark einem Zessionskredit ähnelt, sondern juristisch auch so behandelt wird. Die Forderungseintreibung übernimmt jedoch der Factor (Dienstleistungsfunktion) und ist wie alle anderen Leistungen umsatzsteuerpflichtig. Bei der Kreditgewährung handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Leistung. Sollte die Zahlung ganz oder teilweise ausfallen, darf der Forderungsverkäufer eine Minderung der Umsatzsteuer vornehmen.