Mit einer Freistellungsbescheinigung ist eine besondere Form des Steuerbescheids, mit dem das Finanzamt einer Person die Freistellung von einer Besteuerung bescheinigt. Steuerpflichtige erhalten diese als Benachrichtigung, dass sie für einen bestimmten Zeitraum oder einen gewissen Sachverhalt keine Steuern bezahlen müssen.
Ein Freistellungsbescheid ist ein Steuerbescheid und gilt somit als Verwaltungsakt, der in jedem Falle schriftlich erstellt werden muss. Für alle Steuerbescheide gilt, dass diese die Höhe der festgesetzten Steuer sowie die Steuerart immer angegeben werden müssen. Ebenso muss aus dem Steuerbescheid hervorgehen, wer die zu zahlende Steuer schuldet. Dazu gehört zu jedem Steuerbescheid eine Belehrung darüber, in welcher Frist dagegen Einspruch erhoben werden kann. Dieser wird zunächst immer beim betreffenden Finanzamt eingelegt. Bei Ablehnung des Einspruchs ist dann eine Klage beim Finanzgericht möglich. Die nächste Instanz wäre dann eine Revision beim Bundesfinanzhof.
Praxistipp: Ehepartner, welche gemeinsam veranlagt werden, erhalten nur einen Steuerbescheid. Dabei gelten beide Ehepartner als Gesamtschuldner. Wird auf dem Steuerantrag keine gemeinschaftliche Adresse angegeben, so erhalten beide Partner einen getrennten Steuerbescheid.
Sie hierzu auch. Verwaltungsakt, Einspruch