Die Summe aller Einkünfte minus Altersentlastungs-Betrag minus Freibetrag für Forst- und Landwirte ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte. Die Summe aller Einkünfte wird dabei folgendermaßen ermittelt: Alle positiven Erträge aus jeglichen Einkunftsarten werden zusammengerechnet. Davon zieht man negative Werte ausgleichsfähiger Einkunftsarten ab. Erst danach erfolgt die Abrechnung des Altersentlastungsbetrages und des Freibetrages für Forst- und Landwirte. Vom Ergebnis werden nun weiterhin Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, eine eventuelle Wohneigentumsförderung und Verlustabzüge, für Verluste, die vor 1998 entstanden sind, abgezogen. Minus im Ausland angefallene Einkommenssteuern plus hinzuzurechnendes Einkommen gemäß Paragraf 15 Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzes. Jetzt erhält der Einkommenssteuerpflichtige eine Größe für sein Einkommen gemäß Steuerdefinition. Davon werden Kinderfreibeträge, der Haushaltsfreibetrag und ein eventueller Härteausgleich abgezogen. Diese Zahl stellt letztendlich das zu versteuernde Einkommen dar.