Sobald ein Rechtsfolger auch die Steuer-Forderungen und / oder Steuer-Schulden erhält, spricht man von einer Gesamtrechtsnachfolge. Vor allem in einem Erbfall nimmt die Gesamtrechtsnachfolge eine große Rolle ein. Das bedeutet, alle Steuerschulden werden auf den Erben übertragen. Dazu zählen aber nicht die möglichen Zwangsgelder. Laut den Vorschriften des bürgerlichen Rechts müssen die Erben für die zu entrichteten Steuerschulden einstehen. Von dieser Vorschrift sind allerdings keine Vorschriften zur steuerrechtlichen Haftung betroffen.