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Gewinn- und Verlustrechnung

Am Ende eines Steuerjahres müssen Unternehmen welche Bilanzpflicht haben eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellen. In dieser werden Erfolge und Verluste gegeneinander aufgestellt. Das Ergebnis beziffert einen Gewinn bzw. einen Verlust, welcher über die Schlussbilanz abgerechnet wird. Die Schlussbilanz zeigt auch die Ergebnisse der Anlagenkonten und stellt somit das Gesamtergebnis eines Geschäftsjahres dar. Die Schlussbilanz wird zur Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Zu Beginn des neuen Geschäftsjahrs stellt die SBK (Schlussbilanzkonto) die EBK (Eröffnungsbilanzkonto) dar. Für bestimmt Berufsgruppen und Betriebsformen sind Vereinfachungen vorgesehen.