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Gewinnbeteiligungen

Bei Gewinnbeteiligungen, auch Tantiemen genannt, handelt es sich um Einkünfte, die aus nicht selbstständiger Arbeit erzielt werden. Nicht selten erhalten Geschäftsführer, beispielsweise einer GmbH, Tantiemen ausgezahlt, welche als Zusatzvergütung angesehen werden. In der betrieblichen Praxis spricht man meistens von Umsatztantiemen oder aber Gewinntantiemen. Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer Umsatztantiemen, kann dies dazu führen, dass die Auszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet werden. Der jeweilige Betrieb muss sich einer sehr kritischen Prüfung durch das Finanzamt unterziehen. Im Fokus steht die Frage, ob ein unbeteiligter Geschäftsführer diese Tantiemen erhalten hätte. Gewinntantiemen sind hingegen vollkommen unbedenklich. Sollten jedoch nur die Tantiemen und kein tatsächliches Gehalt vereinbart sein, kann auch bei den Gewinntantiemen von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgegangen werden. Das Gleiche gilt, wenn alle Bezüge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer erhält, zu hoch ausfallen.