Sofern eine GmbH einen Gesellschaftsbeschluss über die Gewinnverteilung veröffentlicht, erhalten die Gesellschafter einen Anspruch auf die Auszahlung der erzielten Gewinne. Für die Höhe der Gewinnanteile ist die Stammkapitalbeteiligung der einzelnen Gesellschafter verantwortlich. Da diese Gewinnanteile grundsätzlich als Einnahmen aus Kapitalvermögen betrachtet werden, unterliegen sie entsprechend der Kapitalertragssteuer.