Sollten die eigenen Einkünfte (mit Ausnahme des regulären Arbeitslohns) bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen, kann ein Härteausgleich (oft auch: Freigrenze) geltend gemacht gemacht werden. Von der Freigrenze darf der Altersentlastungsbetrag abgezogen worden, sollte dieser 40 Prozent des Arbeitsentgelts (ohne Bezüge für die Versorgung) übersteigen.Der Härteausgleich verdoppelt sich bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Maximal liegt der Härteausgleich bei 410 Euro und verringert sich stufenweise. Diese Reduktion hängt von der Höhe der Einkünfte ab.