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Heiratsbeihilfe

Arbeitgeber konnten bis zum 01.01.2006, wenn ein Mitarbeiter heiratet, hierfür eine Beihilfe zahlen, wobei die Zuwendung sowohl in Form eines Geldbetrages wie auch als Sachwert möglich war. Mit Einführung des 'Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm' wurde diese Form der Beihilfe jedoch ohne Ersatz gestrichen.
Die Heiratsbeihilfe sah vor, dass eine Zahlung von maximal 315 Euro nicht zur Berechnung der Lohnsteuer erfasst wurde. Bis zum 31.12.2003 lag der Höchstbetrag bei 358 Euro. Das Recht auf eine steuerfreie Heiratsbeihilfe stand grundsätzlich beiden Ehepartnern zu, was auch dann galt, wenn diese beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren. Ehepartner, die bei mehreren Arbeitgebern in einem Arbeitsverhältnis standen, konnten dieser Betrag auch mehrfach beziehen.
Beihilfen sind nicht nur für die Hochzeit, sondern auch für andere Anlässe möglich. So gibt es Beihilfen für Krankheit- oder Unfälle, die in der Höhe jedoch dem Anlass angemessen sein müssen. Für vom Arbeitnehmer gezahlte Beihilfen für Tod, Krankheit oder Unfall besteht eine Steuerfreiheit bis maximal 600 Euro pro Jahr.