Von einem Job-Ticket wird gesprochen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Fahrkarten für die Fahrten zwischen dem Arbeitsplatz und der Wohnstätte bezahlt. Bis Ende 2003 waren diese Leistungen steuerfrei. Mittlerweile ist das Job-Ticket allerdings zur Lohnsteuer heranzuziehen. Es besteht die Möglichkeit der pauschalen Besteuerung zu einem Satz von 15 Prozent. Bei der pauschalen Besteuerung ist das Job-Ticket von der Sozialversicherungspflicht befreit. Eine weitere Alternative stellt die monatliche Freigrenze in Höhe von 44 Euro, welche für Sachbezüge vorgesehen ist, dar.