Als Kapitalforderung werden üblicherweise Forderungen bezeichnet, die als Geldzahlung geleistet werden müssen. Typische Alltagsbeispiele sind Forderungen aus Hypotheken und Darlehen, aus erzielten Verkaufsprovisionen, aus Warenlieferungen sowie aus Guthaben auf Giro- und Anlagekonten. Auch Geldforderungen aus Genussrechten und Beteiligungen werden zu den Kapitalforderungen gerechnet. Bei der Bewertung von Kapitalforderungen werden Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Forderungen gemacht. Bei der Bewertung der Kapitalforderungen ist zu beachten, dass steuerlich die Anschaffungskosten, also der fällige Nennbetrag, berücksichtigt werden muss.