Das Krankengeld zählt zu den Lohnersatzleistungen und ist gemäß Einkommensteuergesetz steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, das heißt, obwohl das Krankengeld an sich nicht besteuert wird, wird es bei der Ermittlung des individuell anzuwendenden Steuersatzes mit berücksichtigt. Auf die steuerpflichtigen Einkünfte im betreffenden Kalenderjahr wird dann ein höherer Steuersatz angewendet als dies ohne Erhalt von Krankengeld der Fall gewesen wäre.