Kosten, die für Krankheiten anfallen, können als außergewöhnliche Belastung angesehen werden. Allerdings muss der Steuerpflichtige nachweisen, dass diese Kosten tatsächlich notwendig und vor allem angemessen sind. Die Verordnung von einem Arzt oder von einem Heilpraktiker, beispielsweise für Hilfsmittel, wird als Nachweis berücksichtigt. Sofern eine Krankheit über einen längeren Zeitraum eintritt und dadurch Medikamente, Heilmittel oder Hilfsmittel benötigt werden, genügt in der Regel eine einmalige Verordnung. Um die Notwendigkeit und vor allem die Angemessenheit der Kosten nachzuweisen, ist es notwendig, bereits vor der Durchführung von einer Behandlung, ein amtsärztliches Attest einzuholen.