Sobald sich ein Mieter an den Kosten für den Bau oder eine Renovierung beteiligt, entstehen Mieterzuschüsse. Unabhängig davon, ob die Zahlungen als Mietvorauszahlungen oder als verlorene Zuschüsse geleistet werden, sie gelten stets als Mietvorauszahlungen. Für den Vermieter sind diese Mietvorauszahlungen immer Einnahmen, die im selben Jahr erfasst werden müssen. Im Fall, dass ein Mietzuschuss in monatlichen Teilzahlungen mit der tatsächlichen Miete verrechnet wird, besteht die Möglichkeit, diesen Zuschuss wie ein zinsloses Darlehen zu nutzen. Hierbei errechnet sich die Miete durch die ständigen Zahlungen und den anteiligen Zuschuss. Mit dieser Ratenzahlung entstehen dem Vermieter Einnahmen. Sofern der Mietzuschuss später nicht zurückgezahlt werden muss, kann er auf die Mietdauer, welche im Mietvertrag festzuhalten ist, verteilt werden. Allerdings muss diese Dauer auf 10 Jahre begrenzt werden.