Die Mineralölsteuer zählt zu den Verbrauchssteuern und muss vom Verkäufer des Öls bzw. Gases abgeführt werden. Da auf diese Produkte ebenfalls die Umsatzsteuer berechnet wird, kommt es hier zu einer Doppelbesteuerung. Die Mineralölsteuer wird fällig für Benzin, Diesel sowie Heizöl und Erdgas.