Bei einem Policendarlehen handelt es sich um einen Kredit, der mittels einer Lebensversicherung abgesichert wird. Die Höhe des Darlehens reicht dabei höchstens bis zum Rückkaufwert der Versicherung. Allerdings gibt es die Gefahr, dass der Sonderausgabenabzug der Lebensversicherungsbeiträge dabei ausfällt. Denn dieser darf nicht geltend gemacht werden, wenn die Versicherungsansprüche dafür dienen, einen Kredit zu tilgen oder zu sichern und die Kosten des Darlehens zudem als Betriebsausgaben oder aber Werbungskosten abgezogen werden können. Diese Regelung wird auf Risikolebensversicherungen allerdings nicht angewandt. Gibt es keinen Sonderausgabenabzug, dann ist auch die ausbezahlte Versicherungssumme voll steuerpflichtig. Folglich wird somit auch der Ertragsanteil der Versicherung besteuert.
Praxistipp: Bei einer Lebensversicherung, die dazu eingesetzt wird, um einen Kredit abzusichern, bleiben die Erträge weiterhin von der Steuer befreit.