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Rabattfreibetrag

Erhält ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Beschäftigung vom Arbeitgeber Sachleistungen, so sind diese bis zu einem Betrag von 1.080 Euro steuerfrei. Dieser Rabattfreibetrag betrug bis zum 31.12.2003 noch 1.224 Euro. Zu den Sachleistungen gehören sowohl Waren wie auch Dienstleistungen, soweit diese nicht überwiegend zur Deckung des Bedarfs der Arbeitnehmer hergestellt und nicht pauschal versteuert wurden.
Um die Sachbezüge zu bewerten, wird ein Betrag in Höhe von 96 Prozent des endgültigen Verkaufspreises angenommen. Erhalten bei Luftfahrtunternehmen beschäftigte Mitarbeiter reduzierte Flüge, so kann hierfür ein Durchschnittswert angenommen werden. Wie diese bestimmt werden können, geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 07.12.2000 hervor. Sollten die Sachbezüge einen Wert von 44 Euro pro Monat nicht übersteigen, müssen diese nicht berücksichtigt werden. Liegen diese jedoch darüber, so muss nicht nur die Differenz, sonder der gesamte Sachbezug steuerlich berücksichtigt werden.

Praxistipp: Der monatliche Freibetrag von 44 Euro kann auch zur Ausgabe von Gutscheinen genutzt werden.