Im Zuge der Rentenreform wurde neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersrente mit der kapitaldeckenden privaten Altersvorsorge noch eine dritte Form der Altersversorgung eingeführt. Diese besteht im Einzelnen aus einer privaten Sparleistung sowie einer zusätzlichen staatlichen Förderung. Umgangssprachlich wird diese Form der Altersvorsorge auch als Riester-Rente bezeichnet. Förderfähig sind dabei nur solche Produkte, welche eine staatliche Zertifizierung besitzen und auf den Namen des Zulageberechtigten abgeschlossen wurden. Möglich sind hierbei unter anderem Rentenversicherungen, Fonds- sowie Banksparpläne. Wie hoch die staatliche Förderung ausfällt, ergibt sich zum einen aus dem Familienstand und zum anderen aus der Anzahl der Kinder. Förderberechtigt sind zudem auch Zahlungen, die an eine Pensionskasse bzw. an einen Pensionsfonds oder auch eine Direktversicherung geleistet wurden. Somit haben Arbeitnehmer auch die Möglichkeit über eine betriebliche Altersversorgung in den Genuss der staatlichen Förderungen zu gelangen. Dabei ist die Inanspruchnahme der staatlichen Zulagen nicht immer auch die vorteilhafteste Lösung. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, einen Sonderausgabenabzug vorzunehmen. Dieser ist jedoch was die Höhe der Beiträge betrifft begrenzt.
Praxistipp: Eine staatliche Förderung ist vor allem für Personen mit einem geringen oder eher durchschnittlichen Einkommen von Vorteil. Verschiedene Analysen haben zu dem Ergebnis geführt, dass sich diese Form der Altersvorsorge für Singles mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 10.500 Euro besonders lohnt. Für Familien mit zwei Kindern hierzu ein Jahreseinkommen von etwa 33.000 Euro errechnet.