Seit dem 01.01.2004 sind Sachbezüge die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.080 Euro steuerfrei. Bis zum 31.12.2003 galt hierfür ein steuerfreier Betrag von 1.224 Euro. Sachbezüge können sowohl Waren wie auch Dienstleistungen sein, sofern diese nicht in erster Linie bereits für den Bedarf der Mitarbeiter hergestellt werden. Bewertet werden Sachbezüge mit 96 Prozent des Preises, den die Kunden des Unternehmens hierfür bezahlen müssen. Eine Ausnahme gilt für Mitarbeiter von Luftfahrtunternehmen, die ermäßigte Flüge in Anspruch nehmen können. Hierfür kann auch ein Durchschnittswert genutzt werden, wobei das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 07.12.2000 zu beachten ist.
Für geringfügige Sachbezüge, deren Wert einen Betrag von 50 Euro monatlich nicht übersteigt, erfolgt keine steuerliche Berücksichtigung. Übersteigen diese Sachbezüge den Betrag von 50 Euro, so muss nicht nur die Differenz, sondern der Gesamtbetrag der Sachleistungen berücksichtigt werden.
Praxistipp: Der monatlich zur Verfügung stehende Freibetrag von 50 Euro kann auch für Sachleistungen in Form von Gutscheinen verwendet werden.