Stipendien, welche gewährt werden, um die Forschung bzw. die wirtschaftliche oder künstlerische Ausbildung zu fördern können steuerfrei sein. Voraussetzung für eine Steuerfreiheit, dass die Stipendien direkt aus öffentlichen Mitteln oder von überstaatlichen Einrichtungen stammen, bei denen die Bundesrepublik Deutschland Mitglied ist. Von Vereinen oder Stiftungen vergebene Stipendien sind ebenfalls steuerfrei.
Es gibt noch weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Steuerfreiheit zu gewährleisten. So darf die Höhe des Stipendiums die für die Lebenshaltung und zur Ausbildung benötigten Aufwendungen nicht übersteigen. Zudem dürfen mit der Vergabe des Stipendiums keine verpflichtenden Gegenleistungen des Studierenden verbunden sein. Des Weiteren darf der erlangte Berufsabschluss des Studierenden zum Zeitpunkt, an dem ein Stipendium gewährt wird, noch nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Sofern ein Stipendium die Kosten für die Aufwendungen zur Lebenshaltung und Durchführung der Ausbildung übersteigen, muss das Stipendium in voller Höhe versteuert werden.