Am 01. April 1999 wurde eine neue Verbrauchssteuer, die sogenannte Stromsteuer eingeführt. Die Bedingungen hierfür finden sich im Stromsteuergesetz. Hieraus gewonnene Steuereinnahmen fließen ausschließlich dem Bund zu. Besteuert wird immer nur solcher Strom, welcher an die Endverbraucher fließt. Zudem wird die Stromsteuer erhoben für Strom, welcher der Stromerzeuger für sich selbst benötigt, ausgenommen der Strom, welcher zur Stromerzeugung benötigt wird. Zur Besteuerung ist entscheidend wo der Strom entnommen und nicht wo der Strom erzeugt wurde. Auch der Sitz des Stromversorgers ist nicht von Belang. Ausländisch erzeugter Strom, welcher in Deutschland verbraucht wird, fällt ebenfalls unter die Besteuerung. Die Stromsteuer wird direkt durch den Stromversorger erhoben. Wenn der Stromendverbraucher selbst erzeugten Strom z. B. durch seine Photovoltaikanlage bezieht, wird er ebenfalls zur Besteuerung herangezogen. Ebenfalls zu besteuern sind Direktbezug von Strom aus anderen Staaten sowie illegale Entnahme von Strom. Die Stromsteuer ist dem Hauptzollamt zumelden und kann jährlich oder monatlich entnommen werden.