Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient dem Austausch von Daten zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Sie soll die Versteuerung von innergemeinschaftlichen Erwerben sicherstellen und hat insofern eine Überwachungsfunktion. Unternehmer bekommen auf Antrag vom Bundesamt für Finanzen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und hat den Namen, die Anschrift sowie die Steuernummer des Antragstellers, unter der er umsatzsteuerlich geführt wird, zu enthalten. Bei innergemeinschaftlichen Erwerben muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Lieferer und Erwerber auf der Rechnung aufgeführt werden. Von den Landesfinanzbehörden werden dem Bundesamt für Finanzen die Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten Unternehmen übermittelt, die für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich sind. Die Verarbeitung und Nutzung dieser Angaben ist nur zulässig für die Erteilung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sowie für die Umsatzsteuerkontrolle und für Zwecke der Amtshilfe in Umsatzsteuersachen. Vom Bundesamt für Finanzen werden Landesfinanzbehörden die erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sowie die für die Umsatzsteuerkontrolle benötigten Daten übermittelt.