Wegegeld wird Arbeitnehmern vom Arbeitgeber gezahlt, um ihnen angefallene Fahrtkosten zu ersetzen oder eine Wegzeitentschädigung zu gewähren. Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Fahrtkosten, so ist dies steuerfrei, sofern es sich um Reisekosten handelt, die bei einer Dienstreise angefallen sind. Erstattet der Arbeitgeber dagegen dem Arbeitnehmer seine Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung und der täglichen Arbeitsstätte, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wegegeld, das für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gezahlt wird, ist jedoch steuerfrei. Wird Wegegeld als Ersatz für den Zeitaufwand gezahlt (Wegzeitentschädigung), so liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.