Einzelne Unternehmer haben die Möglichkeit, anfallende Vorsteuer auch ohne Einzelnachweise, sondern pauschal geltend zu machen. Voraussetzungen: Es besteht für den Unternehmer keine Buchführungsplicht. Der Jahresumsatz hat im vergangenen Jahr den Betrag von 61.356 EUR nicht überschritten. Er unterliegt einer Regelbesteuerung, bei der für die Ermittlung der Steuer Durchschnittsätze herangezogen werden. Diese sind beim Finanzamt zu beantragen. Für bestimmte Gewerbezweige und Berufsgruppen gilt grundsätzlich die Regelbesteuerung. Allerdings wurden für einzelne Berufsgruppen verschiedene Vorsteuer-Durchschnittssätze festgelegt, wie beispielsweise für Journalisten 4,8 Prozent, Bildhauer 7,0 und für Kunstmaler 5,2 Prozent. Welche Durchschnittssätze im Einzelnen und aktuell gültig sind, lässt sich aus entsprechenden Tabellen ablesen.