Vom Grundsatz her unterliegen auch Einkünfte, die im Ausland erzielt werden, der deutschen Besteuerung. Hierzu zählen unter anderem Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie im Ausland sowie Einkünfte aus ausländischen Wertpapieren.
Da die Bundesrepublik mit verschiedenen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, kann es auch vorkommen, dass die Steuern dem jeweiligen Land zustehen. Dann sind die Einkünfte in Deutschland steuerfrei.
Praxistipp: Liegt der ausländische Steuersatz unter dem deutschen, so stellt das Doppelbesteuerungsabkommen ein echter Vorteil für den Steuerpflichtigen dar. Zu beachten ist dabei jedoch, dass im Ausland erzielte Verluste nur bedingt abzugsfähig sind.