Zu den außerordentlichen Einkünften zählen Veräußerungsgewinne, beispielsweise bei einer Betriebsveräußerung, Entschädigungen, die zum Beispiel für die Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes oder für die Aufgabe einer Tätigkeit gezahlt werden, aber auch Nutzungsvergütungen sowie Zinsen, falls es sich um eine Nachzahlung für mehr als drei Jahre handelt. Auch die Vergütung einer mehrjährigen Tätigkeiten oder Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen sind außerordentliche Einkünfte. Für außerordentliche Einkünfte wird ein ermäßigter Steuersatz angewandt (Fünftelungsmethode).