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Beförderungsleistung

Die Besteuerung der Strecken im Umsatzsteuerrecht danach unterteilt, ob eine Beförderung komplett im Inland, im Ausland oder im In- und Ausland durchgeführt wird. Bei Letzterem liegt im Güterverkehr dann eine gebrochene innergemeinschaftlicher Beförderung vor. Beim Personenverkehr gilt immer das Aufteilungsprinzip vor, wonach nur Strecken im Inland einer Besteuerung unterliegen. Eine Beförderungsleistung beginnt immer am Anfangsort. Bei innergemeinschaftlicher Güterbeförderung beginnen und enden die Leistungen in einem EU-Land. Eine gebrochene innergemeinschaftliche Güterbeförderung liegt vor, wenn die Leistung in einem EU-Land beginnt und in einem Nicht-EU-Land endet, sowie zwei Transportunternehmen an einem Transportauftrag beteiligt sind. Eine innergemeinschaftliche Güterbeförderung liegt vor, wenn die Leistungen in EG-Ländern beginnen und anderen einem EG-Land enden und für Beförderungen innerhalb der EG gilt ebenfalls eine innergemeinschaftliche Güterbeförderung.

Praxistipp: Bei grenzüberschreitendem Güterverkehr wird nur die inländische Strecke besteuert.


Siehe hierzu auch: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer