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Berufssportler

Sind Berufssportler als Individuum tätig, wie es beispielsweise bei einem Tennisprofi der Fall ist, gelten ihre Einnahmen als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Mannschaftssportler erzielen im Gegensatz dazu in der Regel Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Angestelltenverhältnisses, wie es zum Beispiel im Verein gegeben ist. Handballer, Fußballer oder Rennfahrer sind hierfür typische Beispiele. Zum steuerpflichtigen Einkommen zählen neben dem Arbeitslohn auch Werbeeinnahmen und Sponsorengelder.


Siehe hierzu auch: Einkünfte aus Gewerbebetrieb