Als Gewerbebetrieb gilt jede selbständige Tätigkeit, die nachhaltig mit dem Ziel ausgeübt wird, Gewinne zu erwirtschaften. Nicht als Gewerbebetrieb gelten land- und forstwirtschaftliche Betriebe und freiberufliche Tätigkeiten. Der Gewerbebetrieb muss von der privaten Vermögensverwaltung abgegrenzt werden.
Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten
- Einkünfte aus dem gewerblichen Unternehmen
- Gewinnanteile von Gesellschaftern einer Personengesellschaft
- Einkünfte von gewerblich geprägten Personengesellschaften
- Gewinne aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder wesentlicher Beteiligungen einer Kapitalgesellschaft.
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind einkommensteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
Grundsätzlich kann der Gewinn des Gewerbebetriebs wahlweise nach dem Betriebsvermögensvergleich oder der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt werden. Das gilt nicht, wenn der Gewerbebetrieb aufgrund der Rechtsform oder infolge der Überschreitung von Größenmerkmalen wie Gewinn, Umsatz oder Mitarbeiterzahl zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet ist.