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Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Als Gewerbebetrieb gilt jede selbständige Tätigkeit, die nachhaltig mit dem Ziel ausgeübt wird, Gewinne zu erwirtschaften. Nicht als Gewerbebetrieb gelten land- und forstwirtschaftliche Betriebe und freiberufliche Tätigkeiten. Der Gewerbebetrieb muss von der privaten Vermögensverwaltung abgegrenzt werden.
Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten
- Einkünfte aus dem gewerblichen Unternehmen
- Gewinnanteile von Gesellschaftern einer Personengesellschaft
- Einkünfte von gewerblich geprägten Personengesellschaften
- Gewinne aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder wesentlicher Beteiligungen einer Kapitalgesellschaft.
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind einkommensteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
Grundsätzlich kann der Gewinn des Gewerbebetriebs wahlweise nach dem Betriebsvermögensvergleich oder der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt werden. Das gilt nicht, wenn der Gewerbebetrieb aufgrund der Rechtsform oder infolge der Überschreitung von Größenmerkmalen wie Gewinn, Umsatz oder Mitarbeiterzahl zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet ist.


Siehe hierzu auch: Freiberufler