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Berufsunfähigkeitsrente

Bei Berufsunfähigkeitsrenten handelt es sich um abgekürzte Leibrenten. Sie werden mit zeitlicher Befristung gewährt oder enden, wenn der Anspruchsberechtigte verstirbt. Zu versteuern ist dabei lediglich der Ertragsanteil, der sich mit zunehmendem Lebensalter verringert.


Siehe hierzu auch: Ertragsanteil